Aktuelles zu EBICS i. w. S.
Hier berichten wir über Meilensteine und Ereignisse, die hinsichtlich EBICS und dem DFÜ-Abkommen allgemein stattgefunden haben.
Wichtige Information zur Abkündigung von Datenformatversionen
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) spezifiziert Belegungsregeln für Datenformate in der Kunde-Bank-Kommunikation (auf Basis internationaler Standards) gemäß Anlage 3 des DFÜ-Abkommens. Die Dauer der Unterstützung dieser Regelwerke wird über den Format-Lifecycle der DK festgelegt. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass – bedingt durch neue Vorgaben in den Interbank-/Clearingformaten – Kundenaufträge im SEPA-, Individual- und Auslandszahlungsverkehr in den Altformaten DTAZV sowie pain.001/pain.008/pain.007 auf Basis der ISO-Version 2009 ab dem 15. November 2026 nicht mehr ohne Weiteres weitergeleitet werden können. Die Vorgabe einer strukturierten Adresse (Minimum Stadt und Land) ist unter anderem eine grundlegende Erfordernis zur ordnungsgemäßen Weiterleitung der Zahlungsaufträge. Firmenkunden werden gebeten, rechtzeitig nur noch die am 15. November 2026 noch gültigen Einreichungsformate zu verwenden, denn:
- Auch vor diesem Termin eingereichte Aufträge (Überweisungen und Lastschriften), deren Ausführungs- bzw. Fälligkeitsdatum jedoch auf den 15. November 2026 oder später fällt, sind davon betroffen
- Auch zu diesem Termin noch nicht vollständig autorisierte Aufträge (VEU-Mappe) fallen unter diese Vorgabe.
12. Mai 2026 - Anlage 3 des DFÜ-Abkommens V 26.11 und Implementierungshilfen veröffentlicht
Die neue Version 26.11 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens, gültig ab 15.11.2026, steht ab sofort unter Datenformate zur Verfügung. Dort finden Sie auch die englische Übersetzung. Unter ergänzende Dokumente wurden keine Änderungen vorgenommen. Dort finden Sie wie gewohnt Implementierungshilfen und Illustrationsbeispiele sowie die von der DK bereitgestellten aktuellsten TVS.
4. Mai 2026 - Aktualisierte EBICS-Dokumente veröffentlicht
Der Leitfaden für Firmenkunden mit Empfehlungen zur Nutzung von EBICS-Produkten in seiner Kundenumgebung steht nun aktualisiert unter Hinweise für Kunden zur Verfügung.
Der Anhang „Transport Layer Security“ der EBICS-Spezifikation wurde um den das Thema „Key Management Security“ erweitert und in „Transport Layer Security und Key Management Security“ (TLS und KMS) umbenannt.
Die deutsche Übersetzung dieses Dokuments ist ab sofort an der gewohnten Stelle unter EBICS-Standard zu finden – dort können auch die Änderungen gegenüber der vorherigen Version heruntergeladen werden.
27. Februar 2026 - Anpassungen in der EBICS Mappingtabelle
Es wurden Anpassungen in der EBICS Mappingtabelle (Auftragsarten/BTF) vorgenommen.
Die Mappingtabelle steht sowohl mit als auch ohne Änderungsverfolgung bereit und enthält nun auch Hinweise zum Formal-Lifecycle.
15. Dezember 2025 - Neue Veröffentlichungen
Weitere Aktualisierung des EBICS Implementation Guides für Reg IP: Als Releasestand 5. Dezember 2025 wurde heute der EBICS-Umsetzungsleitfaden zur Instant Payments Regulierung mit einem Hinweis in Kapitel 2.2. veröffentlicht. Änderungen gegenüber der zuvor veröffentlichten Version sind markiert.
Veröffentlichung weiterer Change Requests unter CRs für Folgeversion für die Version 26.11 der Anlage 3.
Austausch CCU-Schema: Das DK TVS für CCU (Kapitel 10) wurde gegen die bisher veröffentlichte Fassung ausgetauscht. In dem angepassten TVS wurde ledigtlich eine Typendefinition ergänzt.
10. November 2025 - Veröffentlichung beschlossener Change Requests der Anlage 3 für Version 26.11
Heute wurden weitere Change Requests für die Version 26.11 der Anlage 3 unter CRs für Folgeversion veröffentlicht.
3. November 2025 - Neue Veröffentlichungen
Weitere Aktualisierung des EBICS Implementation Guides für Reg IP: Als Releasestand 3. November 2025 wurde heute der EBICS-Umsetzungsleitfaden zur Instant Payments Regulierung mit zwei redaktionellen Korrekturen in Kapitel 2.1.2. veröffentlicht. Änderungen gegenüber der zuvor veröffentlichten Version sind markiert.
Austausch CCU-Schema: Das DK TVS für CCU wurde bereits am 27.08.2025 geringfügig geschärft und nun gegen die bisher veröffentlichte Fassung ausgetauscht. Das angepasste TVS zieht ledigtlich die in Anlage 3 (Kapitel 10) schon immer beschriebene Regel nach, dass das Local Instrument bei Euro-Eilüberweisungen nicht belegt werden darf.
