Zum Hauptinhalt springen

Spezifikation der Datenformate

Die ab 19. November 2023 gültige Spezifikation der Datenformate (Version 3.7 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) steht nun hier zusammen mit ihrer englischen Übersetzung zum Download bereit.
Weitere Informationen und Dokumente zu dieser Version finden Sie unter Ergänzende Dokumente.

Wichtige Information: Auf Ebene des für die Standardisierung des SEPA-Zahlungsverkehrs zuständigen European Payments Council wurde am 24.10.2023 eine Verschiebung der zum 19.11.2023 geplanten Formatmigration (von ISO-Version 2009 auf ISO-Version 2019) im SEPA-Zahlungsverkehr auf den 17.03.2024 beschlossen.
Vor diesem Hintergrund wurde das Inkrafttreten des Kapitels 2 der Version 3.7 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens ebenfalls auf den 17.03.2024 verschoben.
Wegen der technischen Nähe von Euro-Eilüberweisungsaufträgen ("CCU") zu SEPA-Aufträgen verschob die Deutsche Kreditwirtschaft in diesem Zuge auch das Inkrafttreten des Kapitels 10 der Version 3.7 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens auf den März 2024. Alle aktuell verwendeten SEPA- und CCU-Formate können wie gewohnt weitergenutzt werden (siehe auch Format-Lifecycle der Deutschen Kreditwirtschaft).

Als Implementierungshilfe stellen wir die Anlage 3 auch mit Änderungsmarkierung (Änderungen gegenüber der Version 3.6) zur Verfügung. Die in den Kommentaren vermerkten CR-Nummern verweisen auf Change Requests, die Sie im zip- Archiv der Version 3.6 finden.

Der hier veröffentlichte Anhang 1 ist Bestandteil der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens. Es gab nur redaktionelle Änderungen.