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Change Requests (umzusetzen in der nächsten Version - V 3.9)

Hier finden Sie die verabschiedeten CRs, die in Version 3.9 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens umgesetzt werden sollen.
Hinweis: CRs zu älteren Versionen der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens finden Sie im entsprechenden Archiv.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund von regulatorischen Vorgaben zu Instant Payment Verfahren hat der EPC beschlossen, alle den SEPA-Zahlungsverkehr betreffenden Regelwerke in 2025 bereits zum 05.10.2025 in Kraft treten zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt wird auch ein neues, den IBAN-Namensvergleich (VOP) betreffendes Regelwerk in Kraft gesetzt werden. Dies hat ebenfalls Auswirkungen auf die Abwicklung von Sammelaufträgen.
Infolge dessen treten die SEPA-relevanten Kapitel der Anlage 3 in Version 3.9 bereits vorgezogen zum 05.10.2025 in Kraft. Davon betroffen sind die folgenden Kapitel/Unterkapitel: Kapitel 2 (SEPA-Zahlungsverkehr), Kapitel 9.1 (SEPA XML Container) und Kapitel 11.2 (SEPA-Lastschriftstorno).Nicht den SEPA-Zahlungsverkehr betreffende Änderungen treten zum 16.11.2025 in Kraft.