Sicherheitsempfehlungen für Firmenkunden
Die Deutsche Kreditwirtschaft sowie auch die EBICS-Gesellschaft überprüfen regelmäßig die eingesetzten Sicherheitsmechanismen und Verschlüsselungstechniken auf Aktualität, um
dieses hohe Sicherheitsniveau in der EBICS-Kommunikation aufrecht zu erhalten. Damit die im EBICS enthalten Sicherheitsverfahren zum Schutz der ausgetauschten Daten
ihre volle Wirkung entfalten können, sind aber auch in der technischen Umgebung des Firmenkunden entsprechende Vorkehrungen erforderlich, die in diesem Leitfaden nachgelesen werden können:
Firmenkundeninformation zur Empfängerüberprüfung (Verification Of Payee)
Die von der EU-Kommission initiierte Instant Payments Regulierung (EU No. 2024/886) soll die Nutzung und die Akzeptanz von SEPA-Echtzeitüberweisungen fördern und vereinheitlichen.
Da die Umsetzung der Regulierung auch direkte Auswirkungen auf das EBICS-Verfahren hat, stellt die Deutsche Kreditwirtschaft eine Firmenkundeninformation zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz VOP) zur Verfügung. Diese macht deutlich, dass VOP in Deutschland einheitlich umgesetzt wird und soll insbesondere dabei helfen, die damit verbundenen Änderungen in die eigene Planung aufzunehmen, die eigenen Prozesse zu prüfen und rechtzeitig notwendige Programmupdates einzuplanen.
