Spezifikation „Echtzeitbenachrichtigungen“
Hier steht die Spezifikation „Echtzeitbenachrichtigungen“ der Deutschen Kreditwirtschaft zum Download bereit.
In erster Linie bietet dieses Verfahren die Möglichkeit, Kunden über den Eingang von Echtzeitüberweisungen (Credit Notification) auf ihrem Konto in Echtzeit zu informieren.
Weitere Anwendungsfälle bieten sich jedoch auch an und sind in der Spezifikation ebenfalls bereits berücksichtigt.
Mit der frühzeitigen Veröffentlichung im Juli 2019 wurde auf Nachfragen aus der Praxis reagiert.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 wurde diese Spezifikation als neue Anlage 2 in das DFÜ-Abkommen aufgenommen.
Das Deckblatt dieses Dokuments wurde nun diesbezüglich angepasst. Inhaltliche/sonstige Änderungen erfolgten nicht.