Versionierungsmethodik
Es wird folgende Methodik der Versionsführung von EBICS verfolgt: Es wird zwischen Klarstellungen und echten Weiterentwicklungen wie folgt unterschieden:
- Änderungen des EBICS Workflows und Erweiterungen können nur in EBICS-Vollversionen berücksichtigt werden. Diese Versionen werden mit 3.0, 3.1 … 4.0., 4.1 nummeriert (eine Version pro Jahr ist das Maximum).
- Dies sind dann funktionale Änderungen an bestehenden Funktionen oder zusätzliche Funktionalität.
- Grundsätzlich können solche Änderungen immer ein Update des EBICS-Schemas bewirken.
- Zwischen diesen Versionen kann es ein oder mehrere Revisionsdokumente geben. Deren Versionsnummern werden mit einer dritten Ziffer (also 3.0.1, 3.0.2 etc.) hochgezählt.
- Klarstellungen sind textuelle Anpassungen der Spezifikation.
- Zusätzliche Hilfsmittel zur Unterstützung des bestehenden Prozesses, z.B. zusätzliche/neue Beispiele.
- Diese Anpassungen bewirken auf keinen Fall ein Update des EBICS-Schemas.
- Pflege der Fehler-Code-Liste.
- Anpassungen in der Anlage TLS.