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Versionierungsmethodik

Es wird folgende Methodik der Versionsführung von EBICS verfolgt: Es wird zwischen Klarstellungen und echten Weiterentwicklungen wie folgt unterschieden:

  1. Änderungen des EBICS Workflows und Erweiterungen können nur in EBICS-Vollversionen berücksichtigt werden. Diese Versionen werden mit 3.0, 3.1 … 4.0., 4.1 nummeriert (eine Version pro Jahr ist das Maximum).
    1. Dies sind dann funktionale Änderungen an bestehenden Funktionen oder zusätzliche Funktionalität.
    2. Grundsätzlich können solche Änderungen immer ein Update des EBICS-Schemas bewirken.
  2. Zwischen diesen Versionen kann es ein oder mehrere Revisionsdokumente geben. Deren Versionsnummern werden mit einer dritten Ziffer (also 3.0.1, 3.0.2 etc.) hochgezählt.
    1. Klarstellungen sind textuelle Anpassungen der Spezifikation.
    2. Zusätzliche Hilfsmittel zur Unterstützung des bestehenden Prozesses, z.B. zusätzliche/neue Beispiele.
    3. Diese Anpassungen bewirken auf keinen Fall ein Update des EBICS-Schemas.
    4. Pflege der Fehler-Code-Liste.
    5. Anpassungen in der Anlage TLS.